Erbrecht

Im Erbrecht stehe ich Privatpersonen mit Beratung zu erbrechtlichen Gestaltungsfragen ebenso zur Verfügung wie nach dem Erbfall, etwa wenn es um die Rechte und Pflichten des Erben oder um die Geltendmachung des Pflichtteils geht.

WissensWertes aus dem Erbrecht

Pflichtteil richtig geltend machen

Wer enterbt ist, kann den Pflichtteil fordern. Was der Berechtigte beanspruchen kann, lässt sich aber erst sagen, wenn klar ist, was alles zum Nachlass gehört. Das Gesetz verpflichtet den Erben dazu, Auskunft zu erteilen. Oft empfiehlt es sich, dies in Form eines notariellen Verzeichnisses zu verlangen. Erfahrungsgemäß kann sich die Auskunftserteilung lange hinziehen – oft über Monate. Dies kann für den Pflichtteilsberechtigten mit einem Anspruch auf Verzugszinsen verbunden sein. Er muss allerdings eine unbezifferte, einem zulässigen Antrag in einer Stufenklage entsprechende Mahnung aussprechen (BGH IVa ZR 170/80). Nur wenn der Erbe hinsichtlich eines von einer Wertermittlung abhängigen Betrages die Verzögerung nicht zu vertreten hat, schuldet er keine Zinsen.